Liebe Eltern,
am 03.04.2022 tritt die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung (IfSBMV) in Kraft.
Daraus folgt ab 03.04.2022
- keine Maskenpflicht mehr
- weiterhin Testpflicht bis einschließlich 01.05.2022
- keine Maßnahmen der Notbetreuung mehr
Soweit pandemiebedingte Einschränkungen zur Unmöglichkeit der Leistungserbringung führen, trifft der Einrichtungsträger im Rahmen seiner Trägerautonomie Maßnahmen wie z.B. eine Reduzierung der Öffnungszeiten. Sind die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichten, trifft der Einrichtungsträger eine dokumentierte Auswahlentscheidung (welche Kinder betreut werden) unter Einbeziehung des leistungsverpflichteten örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Nowotka
Leiterin des Montessori Kindergarten