Die Elternbeiträge

Im Land Brandenburg finanzieren sich die Kindertagesstätten zu einem Teil über die Grundfinanzierung durch das Land Brandenburg und zu einem weiteren Teil über Elternbeiträge. Die Elternbeiträge werden durch den Träger der Kindertagesstätte in einer Beitragsordnung festgelegt.

Die derzeit gültige Beitragsordnung des Montessori Kinderladen e.V. Bernau ist vom 15. Oktober 2014. In ihr ist festgelegt, wie die Höhe der Elternbeiträge bemessen wird.

  • Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem aktuellen Einkommen der Eltern, der Betreuungszeit und dem Alter des Kindes unter Berücksichtigung weiterer Geschwister in der Familie.
  • Bei Bedarf können Eltern an das Jugendamt des Landkreises Barnim einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.
  • Der Beitrag wird per Lastschriftverfahren zu Anfang des laufenden Monats vom Konto abgebucht.
  • Die Höhe der Elternbeiträge wird für das laufende Jahr jeweils im Januar geprüft und ggf. angepasst.
  • Zur Berechnung der Elternbeiträge ist es notwendig, dass die Eltern ihre aktuellen Einnahmen (der letzten drei Monate) zum Jahresbeginn nachweisen.
  • Wenn sich das Einkommen um mehr als 10 Prozent ändert, ist umgehend das Einkommen für eine Neuberechnung nachzuweisen.

Beitragsordnung vom 15.10.2014